Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00   

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https://dejure.org/2000,3158
OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,3158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2000 - 17 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,3158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 17 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,3158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederanbahnung; Abgebrochener Umgangskontakt; Wohnverhaltenspflicht; Therapie; Verpflichtung der Eltern

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Anordnung Therapie durch Gericht

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 2 S. 1; ; BGB § ... 1684 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1626 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 1684 Abs. 4; ; BGB § 1684 Abs. 3; ; FGG § 33 Abs. 3 S. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes - Wohlverhaltenspflicht - Pflicht der Eltern zu Therapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eltern müssen unter Umständen eine Therapie machen

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt - 1 F 801/98
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 932
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98

    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Die Ausübung des Umgangsrechts durch den leiblichen Vater hat auch Vorrang vor einer seitens der Mutter beabsichtigten störungsfreien Eingliederung des Kindes in eine neue Familiengemeinschaft (OLG Karlsruhe, a.a.O.; ebenso OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46).

    Voraussetzung ist allerdings, daß die Mutter ihrer aus § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB herzuleitenden Wohlverhaltenspflicht nachkommt, zu welcher auch gehört, die Umgangsbereitschaft des Kindes aktiv zu fördern (OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Thüringen FuR 2000, 121, 122; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000, 160, 161).

    Außerdem folgt die Verpflichtung der Eltern, zur Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontakts eine Therapie zu machen, auch aus ihrer Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 S. 1 (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).

  • OLG Stuttgart, 29.09.1993 - 16 UF 222/93

    Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Befugnis des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Grundsätzlich ist den Eltern alles zuzumuten, was dem Wohl des Kindes entspricht (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 718, 719).
  • OLG Bamberg, 24.03.1999 - 7 UF 25/99

    Zulässigkeit eines Ausschlusses des Umgangsrechtes eines nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Die Ausübung des Umgangsrechts durch den leiblichen Vater hat auch Vorrang vor einer seitens der Mutter beabsichtigten störungsfreien Eingliederung des Kindes in eine neue Familiengemeinschaft (OLG Karlsruhe, a.a.O.; ebenso OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Weder das geringe Alter eines Kindes noch die Unterbrechung des Kontakts nach Trennung der niemals verheiratet gewesenen Eltern rechtfertigen die Versagung des Umgangs (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 184).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei

    Die geltende Gesetzeslage bietet keine Grundlage zu einer gerichtlichen Verpflichtung der Eltern an einer Teilnahme an Beratungs- oder Therapiegesprächen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung in FamRZ 2001, 932).

    Soweit das Familiengericht den Eltern die Teilnahme an Beratungsgesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle für Familien und Jugendliche in ... aufgegeben hat, findet dies im Gesetz keine Grundlage, insbesondere kann eine solche Befugnis des Gerichts nicht aus § 1684 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 BGB hergeleitet werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 56; OLG Brandenburg Jugendamt 2002, 133; soweit der Senat früher, FamRZ 2001, 932, eine andere Auffassung vertreten hat, wird an dieser nicht festgehalten).

  • OLG Nürnberg, 06.03.2006 - 9 WF 1546/05

    Befugnis des Familiengerichts, zur Anbahnung einer Umgangsregelung die Teilnahme

    Zum Teil wird die Anordnung der Teilnahme der Eltern an psychologisch-pädagogischen Hilfemaßnahmen bzw. einer Familientherapie als zulässige und sinnvolle Maßnahme angesehen, um die Beteiligten zur Erfüllung der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Loyalitätspflicht anzuhalten (so z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 932; OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 512; vgl. auch Staudinger /Rauscher, Komm. z. BGB, Stand 2000, § 1684, Rdnr, 104 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02

    Umgangsrecht: Gerichtlich angeordnete Verpflichtung der Eltern zu einer

    Ein Gericht ist nicht befugt, eine Sachverständigenintervention, sei es im Sinne einer Beratung, Behandlung oder Familientherapie, als selbständiges Verfahrensziel anzuordnen und zu versuchen, auf diese Weise auf die Verfahrensbeteiligten einzuwirken, um sie zu einem bestimmten Verhalten im Bezug auf ein Kind zu bewegen (BGH, FamRZ 1994, 158, 160 zur Familientherapie; a.A. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 932 m.w.N., jedoch ohne Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02

    Streitwertvorschriften des GKG: Beschwerdewert, wenn Gegenstand eines

    Nur vor diesem Hintergrund sieht der Senat davon ab, die Antragsgegnerin auf Grund ihrer Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 932) ausdrücklich zu einer Therapie mit dem Ziel der Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontaktes zu verpflichten oder hinsichtlich T.s einen Therapeutenwechsel anzuordnen.
  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

    Zum anderen gibt es keine Rechtsgrundlage, die einen Beteiligten verpflichten könnten, an therapeutischen Gesprächen teilzunehmen (BGH, FamRZ 1994, 158 (160) [BGH 27.10.1993 - XII ZB 88/92] ; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 975; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1682 unter Aufgabe seiner früher geäußerten Gegenansicht [FamRZ 2001, 932]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8932
OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2000,8932)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2000 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2000,8932)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2000 - 7 U 3545/00 (https://dejure.org/2000,8932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Handelsvertreter; Alleinvertretung; Provisionsanspruch; Buchauszug; Einrede der Verjährung

  • Judicialis

    HGB § 87 c; ; HGB § 88

  • rechtsportal.de

    HGB § 87 c § 88
    Handelsvertretervertrag - Abürzung der Verjährung - Entstehung des Provisionsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des HV, Bekleidungsvertreter, Basisjahr, Berechnung des Schadensersatzanspruchs des HV wegen entgangenen Gewinns, entgangener Gewinn

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 175/88

    Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Denn auch in einem von den Parteien ausgehandelten Individualvertrag ist eine Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate nur wirksam, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer für den Beginn der abgekürzten Frist die Kenntnis von der Anspruchsentstehung Voraussetzung ist (BGH NJW-RR 91, 35; NJW 80, 286; Küstner/Thume, Hdb. des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1 3. Aufl., Rdnr. 1297, 1301).

    Denn nach § 14 Satz 3 des Vertrages beginnt die Verjährungsfrist ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers bereits mit dem Ablauf des Monats, in dem die Provisionsansprüche abzurechnen sind und nicht erst - wie in dem von BGH NJW-RR 91, 35 entschiedenen Fall - mit Erteilung der Endabrechnung.

  • OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95

    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Die Abkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr für Ansprüche aus einem Handelsvertreterverhältnis ist auch in einem Individualvertrag unwirksam, wenn der Lauf der Verjährung ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Anspruchsinhabers von der Entstehung des Anspruchs - hier des Provisionsanspruchs - beginnt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 7.2.1996, Az: 7 U 5042/95 = NJW-RR 96, 991).

    Diese Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate, die ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers von der Entstehung des Provisionsanspruchs mit dessen Fälligkeit beginnt, ist nicht nur dann unwirksam, wenn es sich bei dem von den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag um einen von der Beklagten mehrfach verwendeten Formularvertrag handelt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG; BGH NJW 96, 2097; Senat NJW-RR 96, 991), wie der Kläger behauptet, sondern auch dann, wenn es sich um einen Individualvertrag handelt (§ 242 BGB).

  • BGH, 12.10.1979 - I ZR 166/78

    Verjährung der Ansprüche des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Denn auch in einem von den Parteien ausgehandelten Individualvertrag ist eine Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate nur wirksam, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Handelsvertreter und Unternehmer für den Beginn der abgekürzten Frist die Kenntnis von der Anspruchsentstehung Voraussetzung ist (BGH NJW-RR 91, 35; NJW 80, 286; Küstner/Thume, Hdb. des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1 3. Aufl., Rdnr. 1297, 1301).

    b) Die somit unwirksame einseitige Abkürzung der Verjährungsfrist bezüglich der Provisionsansprüche des Klägers hat zur Folge, daß die vertragliche Verjährungsregelung insgesamt unwirksam ist und die gesetzliche Verjährungsfrist von vier Jahren Platz greift (BGH NJW 80, 286).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Maßgebend ist insoweit das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse der Beklagten daran, den Buchauszug nicht erteilen zu müssen, wobei der erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten für die Erstellung des Buchauszuges maßgebend ist (BGH NJW 95, 664; MDR 92, 1007).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Deshalb ist auch der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges, der einer selbständigen Verjährung unterliegt (BGH NJW 82, 235), für den geltend gemachten Zeitraum ab 01.01.1995 nicht verfährt.
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 2/92

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zu eidestattlicher Versicherung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Maßgebend ist insoweit das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse der Beklagten daran, den Buchauszug nicht erteilen zu müssen, wobei der erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten für die Erstellung des Buchauszuges maßgebend ist (BGH NJW 95, 664; MDR 92, 1007).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Insbesondere ist er auch durch die jahrelange widerspruchslose Hinnahme der Provisionsabrechnungen der Beklagten nicht ausgeschlossen (BGH NJW 96, 588).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    a) Zwar ist der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges als bloßer Hilfsanspruch gegenstandslos, wenn und soweit der Provisionsanspruch verjährt ist, dessen Vorbereitung er dient (BGH NJW 96, 2100).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00
    Diese Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate, die ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers von der Entstehung des Provisionsanspruchs mit dessen Fälligkeit beginnt, ist nicht nur dann unwirksam, wenn es sich bei dem von den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag um einen von der Beklagten mehrfach verwendeten Formularvertrag handelt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG; BGH NJW 96, 2097; Senat NJW-RR 96, 991), wie der Kläger behauptet, sondern auch dann, wenn es sich um einen Individualvertrag handelt (§ 242 BGB).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6660
OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00 (https://dejure.org/2000,6660)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.2000 - 2 UF 113/00 (https://dejure.org/2000,6660)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 2000 - 2 UF 113/00 (https://dejure.org/2000,6660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung; Unterhaltssache; Unterhaltsanspruch; Hauptsache; Urteil; Anderweitige Regelung; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Vollstreckung; Sicherheitsleistung

  • Judicialis

    ZPO § 620 f

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung; Unterhaltssache; Unterhaltsanspruch; Hauptsache; Urteil; Anderweitige Regelung; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Vollstreckung; Sicherheitsleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1505
  • FamRZ 2001, 359
  • FamRZ 2001, 500 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 16 WF 156/87

    Prozeßkosten; Unzumutbar; Festsetzung; Monatsrate

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Es sollte dabei nicht einseitig auf die Interessen des Unterhaltsgläubigers abgestellt werden; vielmehr darf auch der Schutz des Schuldners vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme nicht vernachlässigt werden (in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1222; Dörr FamRZ 1988, 558), zumal überzahlter Unterhalt in aller Regel nicht mit Erfolg zurückgefordert werden kann.

    Sobald das Unterhaltsverfahren zu einem vorläufig vollstreckbaren Urteil geführt hat, ist der beschriebene Interessenkonflikt auch nach Auffassung des Senats durch Anwendung der Vorschriften über die vorläufige Vollstreckbarkeit zu regeln (ebenso Dörr FamRZ 1988, 558; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1984, 719).

    Auch der Senat ist allerdings der Auffassung, dass dem Gläubiger, anders als etwa im einstweiligen Verfügungsverfahren, nach Maßgabe von § 710 ZPO mehr zugebilligt werden kann als der reine Notbedarf, da hier bereits eine Verurteilung des Schuldners in einem ordentlichen Hauptsacheverfahren zugrunde liegt (ebenso Dörr FamRZ 1988, 558).

    Auch ein gegen Sicherheitsleistung oder mit Abwendungsbefugnis vorläufig vollstreckbares Urteil entfaltet Wirkungen und kann daher als wirksam im Sinne des Wortlautes von § 620f Abs. 1 ZPO angesehen werden (ebenso OLG Hamm FamRZ 1984, 719; Dörr FamRZ 1988, 558).

    Die abweichende Formulierung des § 620f Abs. 1 ZPO ist eher geeignet, einen Umkehrschluss als eine Analogie nahezulegen (Dörr FamRZ 1988, 558).

    Zudem weist das Verfahren in Kindschaftssachen allgemein wie auch speziell das dort geltende Verfahren der einstweiligen Anordnung nach §§ 641d ff. ZPO (auch nach Aufhebung von § 641 e Abs. 2 und 3 ZPO) gegenüber dem Verfahren in sonstigen Unterhaltssachen eine Reihe von Besonderheiten auf (vgl. im Einzelnen Dörr FamRZ 1988, 558); es erscheint danach fragwürdig, die in diesem Zusammenhang stehende Regelung des § 641e ZPO für die Auslegung des § 620f ZPO heranzuziehen (Dörr aaO.).

  • OLG Hamburg, 15.03.1984 - 12 WF 34/84

    Ehegatten-Unterhalt; Scheidung; Vorläufig vollstreckbares Urteil; Einstweilige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    c) Nach einer weiteren, vermittelnden Ansicht soll die einstweilige Anordnung durch ein nur bedingt vorläufig vollstreckbares Urteil außer Kraft gesetzt werden, soweit es einen geringeren Unterhalt als die einstweilige Anordnung oder keinen Unterhalt zuerkennt; wird dagegen ein gleich hoher oder höherer Unterhalt zugesprochen, wird die Anordnung nur dann wirkungslos, wenn das Urteil uneingeschränkt - ohne Sicherheitsleistung oder Abwendungsbefugnis - vorläufig vollstreckbar ist (OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1221; OLG Hamburg FamRZ 1984, 719; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 745; Luthin FamRZ 1996, 1059).

    Bei der Auslegung des § 620f ZPO ist zu berücksichtigen, dass die einstweilige Anordnung auf einem summarischen Eilverfahren beruht und damit grundsätzlich im Vergleich zum ordentlichen Klageverfahren geringere Gewähr bietet, ein streitiges Rechtsverhältnis umfassend und materiell zutreffend zu regeln (OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1222; OLG Hamm FamRZ 1984, 719).

    Sobald das Unterhaltsverfahren zu einem vorläufig vollstreckbaren Urteil geführt hat, ist der beschriebene Interessenkonflikt auch nach Auffassung des Senats durch Anwendung der Vorschriften über die vorläufige Vollstreckbarkeit zu regeln (ebenso Dörr FamRZ 1988, 558; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1984, 719).

    Auch ein gegen Sicherheitsleistung oder mit Abwendungsbefugnis vorläufig vollstreckbares Urteil entfaltet Wirkungen und kann daher als wirksam im Sinne des Wortlautes von § 620f Abs. 1 ZPO angesehen werden (ebenso OLG Hamm FamRZ 1984, 719; Dörr FamRZ 1988, 558).

  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Wirksame anderweitige Regelung im Sinne des § 620f ZPO ist in Unterhaltssachen ein in der Hauptsache ergehendes Urteil bereits dann, wenn es nur vorläufig vollstreckbar ist, auch wenn die Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch eine solche abgewendet werden kann (im Anschluss an OLG Hamm FamRZ 1984, 718; gegen BGH FamRZ 2000, 750).

    In einem kürzlich ergangenen Urteil (FamRZ 2000, 750, 752) hat der BGH schließlich auch für Leistungsurteile den Eintritt der Rechtskraft als Wirksamkeitsvoraussetzung gefordert.

  • OLG Hamm, 13.04.1984 - 6 WF 201/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Wirksame anderweitige Regelung im Sinne des § 620f ZPO ist in Unterhaltssachen ein in der Hauptsache ergehendes Urteil bereits dann, wenn es nur vorläufig vollstreckbar ist, auch wenn die Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch eine solche abgewendet werden kann (im Anschluss an OLG Hamm FamRZ 1984, 718; gegen BGH FamRZ 2000, 750).

    a) Zum Teil wird angenommen, dass ein nur vorläufig vollstreckbares Urteil in der Hauptsache auch dann eine wirksame anderweitige Regelung darstellt, wenn die Vollstreckung - wie es hier der Fall ist - von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch Sicherheitsleistung abgewendet werden kann (so OLG Hamm, 6. FamS FamRZ 1984, 718 und 11. FamS FamRZ 1999, 29; Dörr, FamRZ 1988, 557).

  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Soweit davon abweichend in § 620f ZPO der Begriff der Wirksamkeit verwendet werde, beruhe dies darauf, dass die Vorschrift auch Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffe, bei denen es insoweit allein auf die Bekanntgabe an die Beteiligten ankomme (zustimmend zur Entscheidung des BGH Wax LM § 620 ZPO Nr. 16; Grandke NJ 2000, 317).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 WF 190/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    c) Nach einer weiteren, vermittelnden Ansicht soll die einstweilige Anordnung durch ein nur bedingt vorläufig vollstreckbares Urteil außer Kraft gesetzt werden, soweit es einen geringeren Unterhalt als die einstweilige Anordnung oder keinen Unterhalt zuerkennt; wird dagegen ein gleich hoher oder höherer Unterhalt zugesprochen, wird die Anordnung nur dann wirkungslos, wenn das Urteil uneingeschränkt - ohne Sicherheitsleistung oder Abwendungsbefugnis - vorläufig vollstreckbar ist (OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1221; OLG Hamburg FamRZ 1984, 719; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 745; Luthin FamRZ 1996, 1059).
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 129/89

    Außerkraftsetzung einer einstweiligen Anordnung durch ein Feststellungsurteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Der Bundesgerichtshof hat bereits früher entschieden, dass bei Feststellungsurteilen ebenso wie bei Urteilen, die einen Leistungsantrag abweisen, die vorläufige Vollstreckbarkeit für die Wirksamkeit als anderweitige Regelung im Sinne des § 620f ZPO nicht ausreichen könne, weil insoweit kein zur Vollstreckung geeigneter Leistungsbefehl ergehe (FamRZ 1991, 180, 182).
  • OLG Hamm, 01.07.1998 - 11 WF 119/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    a) Zum Teil wird angenommen, dass ein nur vorläufig vollstreckbares Urteil in der Hauptsache auch dann eine wirksame anderweitige Regelung darstellt, wenn die Vollstreckung - wie es hier der Fall ist - von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch Sicherheitsleistung abgewendet werden kann (so OLG Hamm, 6. FamS FamRZ 1984, 718 und 11. FamS FamRZ 1999, 29; Dörr, FamRZ 1988, 557).
  • OLG Karlsruhe, 08.09.1982 - 16 WF 155/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    c) Nach einer weiteren, vermittelnden Ansicht soll die einstweilige Anordnung durch ein nur bedingt vorläufig vollstreckbares Urteil außer Kraft gesetzt werden, soweit es einen geringeren Unterhalt als die einstweilige Anordnung oder keinen Unterhalt zuerkennt; wird dagegen ein gleich hoher oder höherer Unterhalt zugesprochen, wird die Anordnung nur dann wirkungslos, wenn das Urteil uneingeschränkt - ohne Sicherheitsleistung oder Abwendungsbefugnis - vorläufig vollstreckbar ist (OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1221; OLG Hamburg FamRZ 1984, 719; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 745; Luthin FamRZ 1996, 1059).
  • OLG Frankfurt, 17.07.1981 - 4 UF 76/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    b) Nach anderer Auffassung kann ein noch nicht rechtskräftiges Urteil nur dann eine wirksame anderweitige Regelung in diesem Sinne darstellen, wenn die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Einschränkungen angeordnet wird, also weder eine Sicherheitsleistung gefordert noch eine Abwendungsbefugnis eingeräumt ist (so OLG Hamm - 2. FamS - FamRZ 1980, 708; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1982, 410; Baumbach, ZPO 58. Aufl. § 620f Rn. 4; Johannsen/Henrich, Eherecht 3. Aufl. § 620f Rn. 7; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. Rn. I, 973).
  • OLG Hamm, 20.03.1980 - 2 WF 87/80
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2007 - 5 WF 88/07

    Trennungsunterhalt; Verfahrensrecht: Außerkrafttreten einer einstweiligen

    Eine einstweilige Anordnung zur Unterhaltsregelung wird durch ein Unterhaltsurteil erst außer Kraft gesetzt, wenn dieses rechtskräftig wird (im Anschluss an BGH, FamRZ 2000, 751; gegen OLG Zweibrücken - 2. Zivilsenat - FamRZ 2001, 359).

    Der Senat schließt sich dieser nunmehr fast einhellig vertretenen Rechtsauffassung angesichts ihrer überzeugenden Begründung und aus Gründen der Rechtssicherheit und Einhelligkeit der Rechtsprechung an und folgt nicht der vereinzelt gebliebenen Entscheidung des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 29. September 2000 (FamRZ 2001, 359).

  • OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00

    Verfahrensverbund, Abtrennung von Folgesachen, außergewöhnliche Verzögerung des

    Durch die Entscheidung in der Hauptsache ist die einstweilige Anordnung gegenstandslos, auch wenn erstere bisher nicht rechtskräftig ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 359, gegen BGH FamRZ 2000, 750 ff, mit überzeugender Begründung).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.10.2000 - 2 W 97/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5799
OLG Celle, 30.10.2000 - 2 W 97/00 (https://dejure.org/2000,5799)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.10.2000 - 2 W 97/00 (https://dejure.org/2000,5799)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 2 W 97/00 (https://dejure.org/2000,5799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    InsO § 307 Abs. 1 § 309
    Anforderungen an die Ablehnung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan; Voraussetzungen eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 385
  • NZI 2001, 27
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2000 - 2 W 97/00
    Eine Gesetzesverletzung, die neben der Erforderlichkeit der Nachprüfung der Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde ist, liegt dann vor, wenn das Beschwerdegericht im Zusammenhang mit seiner Beschwerdeentscheidung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet hat und die Beschwerdeentscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruht (s. auch OLG Celle, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00, ZIP 2000, 1898; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung § 7 Rz. 15 ff.; Prütting, in: Kübler/Prütting, InsO, § 7 Rz. 22 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6741
OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00 (https://dejure.org/2000,6741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.2000 - 3 W 145/00 (https://dejure.org/2000,6741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 2000 - 3 W 145/00 (https://dejure.org/2000,6741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuer; Berufsbetreuer; Vergütungsanspruch; Bestellung; Betreuungsverein; Vergütungsverfahren; Vormundschaftsgericht; Auswahl; Bindungswirkung; Berufsausbildung; Bildung; Meister; Stundensatz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stundensatz für Berufsbetreuer mit Meisterabschluss, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB §1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BVormVG § Abs. 2 Satz

  • rechtsportal.de

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des Vormundschaftsgerichts - erhöhter Stundensatz bei Meisterabschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Besondere Kenntnisse im vorgenannten Sinne sind Kenntnisse, die über ein bestimmtes Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei dieses Grundwissen je nach Bildungsstand oder Ausbildung unterschiedlich sein kann (Senat, Beschluss vom 19. September 2000 - 3 W 186/00 - zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG FG-Prax 2000, 22; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. 1836 Rdnr. 9, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (BT-Drucks. 13/7158 S. 14, 15; Senat, Beschluss vom 19. September 2000 aaO; Thüringer OLG FG-Prax 2000, 110, jeweils m.w.N.).

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat, Beschluss vom 19. September 2000 aaO; BayObLG aaO; Thüringer OLG aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 42, jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Höhe der Vergütung im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - Staudinger/Engler 1999 § 1836 Rdnr. 87).

    Dieser kann sich grundsätzlich darauf verlassen, eine der von ihm eingebrachten Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. dazu BT-Drucks. 13/7158 S. 13 ff und 26 ff; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 aaO; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539; BayObLG Rpfleger 2000, 64).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Besondere Kenntnisse im vorgenannten Sinne sind Kenntnisse, die über ein bestimmtes Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei dieses Grundwissen je nach Bildungsstand oder Ausbildung unterschiedlich sein kann (Senat, Beschluss vom 19. September 2000 - 3 W 186/00 - zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG FG-Prax 2000, 22; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. 1836 Rdnr. 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00

    Begriff des Vereinsbetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Mai 2000 - 15 W 86/2000 -.
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Dieser kann sich grundsätzlich darauf verlassen, eine der von ihm eingebrachten Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. dazu BT-Drucks. 13/7158 S. 13 ff und 26 ff; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 aaO; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539; BayObLG Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Dieser kann sich grundsätzlich darauf verlassen, eine der von ihm eingebrachten Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. dazu BT-Drucks. 13/7158 S. 13 ff und 26 ff; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 aaO; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539; BayObLG Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (BT-Drucks. 13/7158 S. 14, 15; Senat, Beschluss vom 19. September 2000 aaO; Thüringer OLG FG-Prax 2000, 110, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02

    Erhöhung der Betreuervergütung bei besonderen Kenntnissen aus kaufmännischer

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr kommt es darauf an, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielt (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; 2001, 551, 552; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24).

  • KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05

    Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das

    Das Vormundschaftsgericht wollte erkennbar diese Anforderungen erfüllen (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2006, 63; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303).

    Auch diese Entscheidung ist von konstitutiver Wirkung und deshalb in einem nachfolgenden Vergütungsverfahren nicht mehr erneut zu prüfen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1540f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303; 2006, 64; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2005; § 1897, Rdn. 11; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1908e, Rdn. 9; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69, Rdn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., Anh zu § 1836 - § 7 VBVG, Rdn. 4; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rdn. 794).

  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung -

    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - und 29. September 2000 - 3 W 145/00 - Staudinger/Engler, BGB 13. Aufl. § 1836 Rdnr. 87).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02

    Besondere Kenntnisse des Betreuers

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind insbesondere solche Kenntnisse von Bedeutung, die dem Betreuer auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet spezifisches Wissen vermitteln (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielen (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836 a Rdn. 24).

  • OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten

    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 -, vom 29. September 2000 - 3 W 145/00 - und vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 -).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16464
OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99 (https://dejure.org/2000,16464)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.06.2000 - 13 U 1951/99 (https://dejure.org/2000,16464)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Juni 2000 - 13 U 1951/99 (https://dejure.org/2000,16464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 667 675
    Rechtstellung der Empfängerbank bei Gutschrift auf einem Konto mit nicht zuzuordnendem Empfängernamen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 7 O 100/99
  • OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 294/98

    Mitverschulden bei fehlerhafter Ausführung einer Überweisung mit falscher

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99
    In diesen Fällen erwirbt die Empfängerbank wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der formalen Auftragsstrenge grundsätzlich keinen Aufwendungsersatzanspruch und hat den weisungswidrig verbuchten Vorschussbetrag ohne Rücksicht auf Verschulden zurückzuerstatten (vgl. BGH NJW-RR 2000, 272, 273).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Handeln für eine nicht existierende

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99
    Dies gilt selbst dann, wenn der Geschäftspartner unrichtige Vorstellungen über die Person des Betriebsinhabers hat, wie dies bei den Klägern - mangels Kenntnis - der Fall war (BGH, NJW 1996, 1053 ).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist oder wenn die von der Empfängerbank vorgenommene Gutschrift nur gemessen am Auftrag der Überweisungsbank nicht aber gemessen an dem ihres Auftraggebers eine Fehlbuchung ist (BGH, WM 68, 1368; WM 74, 274; NJW 1991, 3208 ; OLG München, WM 1995, 2137 ).
  • OLG München, 10.01.1995 - 25 U 4514/94

    Maßgeblichkeit der Empfängerbezeichnung bei Durchführung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist oder wenn die von der Empfängerbank vorgenommene Gutschrift nur gemessen am Auftrag der Überweisungsbank nicht aber gemessen an dem ihres Auftraggebers eine Fehlbuchung ist (BGH, WM 68, 1368; WM 74, 274; NJW 1991, 3208 ; OLG München, WM 1995, 2137 ).
  • BGH, 31.01.1974 - II ZR 3/72

    Pflicht zur Ausführung von Überweisungen auf ein als Sperrkonto bezeichnetes

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist oder wenn die von der Empfängerbank vorgenommene Gutschrift nur gemessen am Auftrag der Überweisungsbank nicht aber gemessen an dem ihres Auftraggebers eine Fehlbuchung ist (BGH, WM 68, 1368; WM 74, 274; NJW 1991, 3208 ; OLG München, WM 1995, 2137 ).
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 163/88

    Gegenseitige Rechte und Pflichten der Kreditinstitute im beleglosen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99
    Im Zahlungsverkehr zwischen den Banken richten sich die Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute untereinander und damit auch der Inhalt der dem endbegünstigten Kreditinstitut erteilten Weisung nach den jeweils geltenden einschlägigen Richtlinien, hier dem.am.16.04.1996 in Kraft getretenen Abkommen zum Überweisungsverkehr (abgedr. in WM 1996, 840 ff; vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 108, 386 f).
  • BGH, 11.11.1968 - II ZR 228/66
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.06.2000 - 13 U 1951/99
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist oder wenn die von der Empfängerbank vorgenommene Gutschrift nur gemessen am Auftrag der Überweisungsbank nicht aber gemessen an dem ihres Auftraggebers eine Fehlbuchung ist (BGH, WM 68, 1368; WM 74, 274; NJW 1991, 3208 ; OLG München, WM 1995, 2137 ).
  • OLG Koblenz, 16.01.2004 - 8 U 1276/02

    Bankenhaftung: Sorgfalts- und Prüfpflichten im beleggebundenen Zahlungsverkehr

    Auch im Überweisungsverkehr per Datenträgeraustausch im Rahmen des so genannten EZÜ-Verfahrens hat die Empfängerbank nach dem ihr erteilten Auftrag grundsätzlich einen Kontennummern-Namensvergleich gemäß Nr. 3 Abs. 2 des EZÜ-Abkommens durchzuführen (OLG Nürnberg ZIP 2002, 1722, 1725; OLG Koblenz OLGR 2001, 62-64).
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Rechtsprechung
   KG, 12.03.2001 - 22 W 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18399
KG, 12.03.2001 - 22 W 17/01 (https://dejure.org/2001,18399)
KG, Entscheidung vom 12.03.2001 - 22 W 17/01 (https://dejure.org/2001,18399)
KG, Entscheidung vom 12. März 2001 - 22 W 17/01 (https://dejure.org/2001,18399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Grundsätze über die Sittenwidrigkeit von Bürgschaftsverpflichtungen auf einen mit einem Geschäftsanteil von 20% beteiligten Gesellschafter an einer Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bürgschaftsübernahme durch GmbH-Gesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 826
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

    Auszug aus KG, 12.03.2001 - 22 W 17/01
    Der Beklagte zu 2 zitiert den Vorlagebeschluss des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29: Juni 1999 (XI ZR 10/98, MDR 1999, 1208 = NJW 99, 2584 [BGH 29.06.1999 - XI ZR 10/98] ) und meint, nach Auffassung des XI. Zivilsenats seien die Grundsätze über die Sittenwidrigkeit von Bürgschaftsverpflichtungen immer dann anzuwenden, wenn der Bürge finanziell überfordert sei.

    Der IX. und XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sind sich darin einig, daß die krasse finanzielle Überforderung des Bürgen nur eines von mehreren Bewertungskriterien ist und dann nicht zur Sittenwidrigkeit führt, wenn der Mithaftende ein erkennbares eigenes persönliches bzw. wirtschaftliches Interesse an der Kreditaufnahme hat (Vorlagebeschluss vom 29. Juni 1999 a.a.O., MDR 99, 1208, 1210).

  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 274/96

    Wirksamkeit einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten einer GmbH; ... finanzieller

    Auszug aus KG, 12.03.2001 - 22 W 17/01
    Die gängige Bankpraxis, bei der Gewährung von Geschäftskrediten für eine GmbH die Mithaftung der maßgeblichen Gesellschafter zu verlangen, ist nicht zu beanstanden ( BGH, Urteil vom 11. Dezember 1997, IX ZR 274/96 , MDR 98, 609 = NJW 98, 894).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus KG, 12.03.2001 - 22 W 17/01
    Er kann die Entstehung von Gesellschaftsschulden kontrollieren und beeinflussen ( BGH, Urteil vom 15. Februar 1996, IX ZR 245/94 , MDR 96, 1022; Urteil vom 16. Dezember 1999, IX ZR 36/98 , MDR 00, 714; KG, Urteil vom 2. November 1998, 22 U 3054/97).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 250/95

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen Überrumpelung

    Auszug aus KG, 12.03.2001 - 22 W 17/01
    Einen nicht einschlägigen Sonderfall einer unwirksamen Gesellschafterbürgschaft behandelt der Bundesgerichtshof im Urteil vom 16. Januar 1997 ( IX ZR 250/95 , NJW 97, 1980).
  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    Auszug aus KG, 12.03.2001 - 22 W 17/01
    Eine Bank braucht den Bürgen grundsätzlich nicht über das Wagnis einer Bürgschaft aufzuklären ( BGH, Urteil vom 15. April 1997, IX ZR 112/96 , MDR 97, 777 mit weiteren Nachweisen), vor allem dann nicht, wenn er als Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer die wirtschaftliche Lage der Hauptschuldnerin besser zu überschauen vermag als die Bank.
  • BGH, 15.02.1996 - IX ZR 245/94

    Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus KG, 12.03.2001 - 22 W 17/01
    Er kann die Entstehung von Gesellschaftsschulden kontrollieren und beeinflussen ( BGH, Urteil vom 15. Februar 1996, IX ZR 245/94 , MDR 96, 1022; Urteil vom 16. Dezember 1999, IX ZR 36/98 , MDR 00, 714; KG, Urteil vom 2. November 1998, 22 U 3054/97).
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